Energieverbrauch von Klimageräten

20
Aug

Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Der Anwendungsbereich der so genannten Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Abkürzung: EnVKV) wurde durch die Verordnung vom Jahre 2002 erweitert und spätestens seit Juli 2003 müssen auch Raumklimageräte (auch Klimageräte, Klimaanlagen oder Raumklimaanlagen genannt) von den Produzenten mit einer Energieverbrauchskennzeichnung versehen werden.

Richtlinie zur Energieetikettierung für Raumklimageräte

Wie diese Kennzeichnung für Klimageräte, die Auskunft über den Energieverbrauch gibt, beschaffen sein muss, wird in der europäischen Richtlinie zur Energieetikettierung für Raumklimageräte geregelt. Die Richtlinie zur Energieetikettierung für Raumklimageräte gibt ebenfalls Auskunft darüber, welches Verfahren bei der Verbrauchsmessung von Raumklimageräten anzuwenden ist. Diese für Klimageräte relevante Richtlinie wird in den meisten Mitgliedsländern der EU, wegen eines entsprechenden Verweises in der Verordnung, in nationales Recht umgesetzt.
Die Richtlinie legt zudem fest, dass die für die Energieverbrauchskennzeichnung nötigen Angaben zum Energieverbrauch ausschließlich durch Messungen ermittelt werden dürfen. Für diese Messungen an den Klimaanlagen sind die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Normen zu beachten, weshalb die Anwendung sonstiger Messnormen nicht zulässig ist.

Solange eine harmonisierte und veröffentlichte Messnorm für Raumklimaanlagen noch nicht vorliegt, gibt es auch keine Verpflichtung der Produzenten oder des Handels, die Klimageräte zu kennzeichnen. Dies ändert sich natürlich, wenn die Europäische Kommission eine harmonisierte Norm veröffentlicht, doch bevor nicht eine Messnorm durch nationale Normen in der BRD umgesetzt wird, kann auch die Verpflichtung zur Energieverbrauchskennzeichnung von Klimageräten in Deutschland nicht durchgesetzt werden.