Heizöltank überprüfen

09
Jan

Wie oft ein Heizöltank geprüft werden muss, ist in jedem Bundesland in der so genannten Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe festgelegt, diese unterscheidet sich je nach Bundesland. Es kommt immer darauf an, ob man in einem Wasserschutzgebiet lebt, der Tank als Erdtank unterirdisch liegt und wie groß er ist. Grob kann man sagen, dass Erdtanks sowie oberirdische Tanks mit mehr als 1000 Liter Fassungsvermögen und mit mehr als 10.000 Liter Fassungsvermögen regelmäßig mindestens alle fünf Jahre geprüft werden müssen.

Tankprüfung notwendig

Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist für Tanks mit weniger als 10.000 Litern Gesamtfüllmenge derzeit in der Regel kein regelmäßiger Sicherheitscheck notwendig. Neuanlagen werden bei Inbetriebnahme geprüft, Ausnahmen gibt es für unterirdische Tanks. Wer seinen Tank prüfen muss, wird schriftlich von den Behörden verständigt, meist ist es die untere Wasserbehörde, die Betroffene zum Sicherheitscheck auffordert, die Details erläutert und sich die Ergebnisse vorlegen lässt. Die Behörden sagen auch, welcher Sachverständige das machen darf. Die Fachleute dürfen sich nach einer Qualifizierung “ Sachverständige für die Prüfung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nennen. Die Kosten liegen je nach Aufwand der Prüfung bei rund 100 Euro – es gibt keine einheitlichen Prüfgebühren.

Unterschiedliche Regelungen in Bundesländern

Die Regelungen sind je nach Bundesland unterschiedlich, so gibt es beispielsweise in den meisten Bundesländern eine Unterscheidung zwischen Tanks mit bis zu 1000 Litern Fassungsvermögen und solchen mit bis zu 10000 Litern. Nordrhein-Westfalen hat noch eine Zwischenstufe für Tanks mit bis zu 5000 Litern. Auch in der Frage, ab wann man einen Fachbetrieb mit der Prüfung beauftragen muss, sind sich die Bundesländer nicht immer einig. Während es in Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein eine Fachbetriebspflicht ab 10.000 Litern gibt, bestehen die meisten anderen Länder schon ab 1000 Litern auf eine fachmännische Prüfung.

Besitzer haftet für Schäden

Eine regelmäßige Überprüfung des Tanks ist sinnvoll, da ohne Überwachung der Anlagen Gefahren bestehen, dass ein Tank möglicherweise rostet und leckt. Gerade bei unterirdischen Öl-Reservoirs im Garten kann das schwerwiegende Folgen haben. Schon eine kleine Menge Heizöl kann zu ernsthafen Schäden an umliegenden Erdreich führen und sogar das Grundwasser und damit auch das Trinkwasser gefährden. Verantwortlich für die entstehenden Schäden ist immer der Eigentümer des Tanks.

Lecks in Tanks erkennen

Hinweise auf ein Leck sind Setzrisse in der Abmauerung oder wenn die Wasser- beziehungsweise öffentliche Anstrichschicht Blasen wirft. Zu einer regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrolle gehört die Überprüfung der Dichtheit der Anlage und der Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen, wie etwa dem Leckanzeigegerät. Man sollte sich Fragen stellen wie : Sind Ölflecken auf dem Boden oder Rostflecken auf der Anlage zu sehen? Ist der Heizöltank beschädigt, weist Risse auf oder ist verformt? Ist der Auffangraum verunreinigt oder beschädigt? Ein Warnzeichen ist auch, wenn es auffällig nach Heizöl riecht. Wer eine Unregelmäßigkeit am Heizöltank feststellt, sollte diese unverzüglich selbst beheben oder einen kompetenten Fachmann hinzuziehen.

Sollte dennoch Öl austreten, sollte man den Schaden melden, Anlaufstellen sind die zuständige Untere Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises oder die nächste Polizeidienststelle. Für das Beseitigen des Schadens ist aber der Eigentümer zuständig. Die Kosten für Aushub und Entsorgung des verseuchten Erdreichs sowie die notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes können leicht bei mehreren Tausend Euro liegen.

Bundesweite Verordnung im Jahr 2016

Seit mehreren Jahren ist eine einheitliche bundesweite Regelung mit dem Namen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen in der Planung. Am 23. Mai 2014 hat der Bundesrat unter Berücksichtigung bestimmter Maßgaben zugestimmt. Die Gespräche sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Verordnung tritt erst vier Monate nach Veröffentlichung in Kraft.