Betriebsanweisungen für Klimaanlagen

24
Okt

Betriebsanweisungen für Klimaanlagen und Kälteanlagen

Briebsanweisungen für KlimaanlagenBetriebsanweisungen müssen in der BRD durch den Arbeitgeber für die Bedienung von Klimaanlagen und Kälteanlagen, sondern auch für Maschinen und andere technische Anlagen erstellt werden. Es ist dabei gesetzlich vorgeschrieben, dass die Betriebsanweisungen schriftlich erstellt werden müssen.

Die Betriebsanweisung für Klimaanlagen

Die Betriebsanweisung für Klimaanlagen und Kälteanlagen ist, im Gegensatz zu einer Betriebsanleitung, ein Dokument, das ausschließlich auf Gefahren hinweist und darüber hinaus keine Hinweise über die Funktion der Anlage enthält. Die Notwendigkeit, Betriebsanweisungen zu erstellen, ergibt sich in Deutschland unter anderem aus der Betriebssicherheitsverordnung, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie aus dem Arbeitsschutzgesetz.
Die Betriebsanleitung einer Kälteanlage oder einer Klimaanlage, vielfach auch als Bedienungsanleitung bezeichnet, enthält alle Angaben für die sichere Benutzung der Anlage. Die Vorschriften über Sicherheitsanforderungen und Gesundheitsanforderungen verpflichten die Produzenten der Kälteanlagen und Klimaanlagen, dem Produkt eine geeignete Betriebsanleitung hinzuzufügen.

Es gibt keine festgelegte Füllmenge für Kältemittel bzw. Kühlmittel, ab der eine Betriebsanweisung für eine Kälteanlage oder eine Klimaanlage erstellt werden muss, denn eine Betriebsanweisung muss zum Beispiel in jedem Fall wegen der Betriebsicherheitsverordnung vorliegen. Das gilt unabhängig von der Kältemittelfüllmenge und auch unabhängig von der Art des Kältemittels der Kälteanlage. Des Weiteren muss eine Betriebsanleitung wegen der EG-Maschinenrichtlinie erstellt werden und auch dort ist es unerheblich, wie viel Kältemittel in der Kälteanlage vorhanden ist beziehungsweise welches Kältemittel in der Anlage eingesetzt wird.