11 Juni

Eine Austauschpflicht für alte Heizungen wurde mit der Energieeinsparverordnung eingeführt, bei der Heizkessel die älter als 30 Jahre alt sind durch neue ersetzt werden müssen. Das Baujahr des Wärmetauschers ist laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ganz entscheidend, vor allem das Baujahr 1986 oder noch älter. Auch für Hauseigentümer die ihre Immobilie

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